Sozialpädagogische Familienbegleitung SPF /
Aufsuchende Familienarbeit AFAB
Wir engagieren uns im Aufbau, respektive der Stärkung von Erziehungskompetenzen und Strukturen und begleiten Familien bei der Bewältigung von Veränderungen oder Krisensituationen.
Sozialpädagogische Familienbegleitung eignet sich bei/ist angezeigt bei:
- Erziehungsschwierigkeiten
- Hilflosigkeit im Umgang mit herausforderndem Verhalten der Kinder
- Suchtproblematik oder psychischen Belastungen/Erkrankungen der Eltern
- Schulproblemen: Schulverweigerung, auffälliges Sozialverhalten, mangelnde Unterstützung
- Verwahrlosungsanzeichen
- Sozialem Rückzug und fehlender Vernetzung
- Herausforderungen im Zusammenleben der Familienmitglieder
- fehlender/ungenügender Tagesstruktur
- auffälligem Bindungsverhalten
- kulturell bedingten Missverständnissen
- Vermeidung von Fremdplatzierung der Kinder
- Rückplatzierung der Kinder in die Herkunftsfamilie
Einsatzgebiet
In folgenden Einzugsgebieten sind unsere Fachpersonen für Sie im Einsatz.
Unsere Arbeitsweise
Im Erstgespräch klären wir mit der auftraggebenden Stelle und den Adressaten der Sozialpädagogischen Familienbegleitung den Auftrag. Unsere Fachpersonen arbeiten nach lösungsorientierten Grundsätzen und unter Einbezug aller Beteiligten. Zieldefinitionen und Arbeit an den Zielen geschehen partizipativ. Vor Ablauf der Begleitperiode erstellt die Fachperson einen Bericht mit Zielauswertung und Empfehlung.
Familynetwork ist Mitglied im Fachverband SPF Schweiz und arbeitet mit sozialpädagogisch ausgebildeten Fachpersonen, welche regelmässig Intervision und Supervision nutzen.
Leistungsverträge / Tarife
Aufträge können in den Kantonen Aargau, Solothurn und Bern ausgeführt werden. Im Kanton Bern sind wir mit einem Leistungsvertrag des Kantonalen Jugendamtes (KJA) anerkannt. Im Kanton Aargau haben wir einen Leistungsvertrag mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) für Aufsuchende Familienarbeit, die für intensivere Begleitaufträge oder auf Anordnung der KESB vorgesehen ist. Die Tarife sind durch die jeweiligen Leistungsverträge vorgegeben.
Weiterhin kann auch eine Zuweisung über die Sozialdienste und Gemeinden vorgenommen werden. Wir erstellen nach Klärung des Auftrages eine auf die Bedürfnisse zugeschnittene Offerte. Die Fachpersonen der Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg geben Ihnen gerne weitere Auskünfte und beraten Sie gerne individuell.