Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren ambulante Angebote

Für Platzierungsanfragen ist die Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg zuständig. Anfragende können sich per Mail oder telefonisch bei der Kontaktstelle melden. Durch eine erste Situationserfassung wird der Bedarf geklärt. Mit dem Bereichsleiter wird die Realisierbarkeit geklärt und bei vorhandener Kapazität eine Offerte erstellt. Bei angeordneten SPF erhält die Gemeinde eine Kostenanzeige. Bei erfolgter Kostengutsprache wird ein Erstgespräch vereinbart, welches gleichzeitig den Fallstart darstellt.

Aufnahmekriterien

• Familynetwork kann eine mit dem Kanton Aargau im Jahresvertrag vereinbarte Anzahl Stunden Aufsuchende Familienarbeit AFAB über das Betreuungsgesetz abrechnen.
• Voraussetzung dafür ist, dass das Ziel des AFAB die Vermeidung einer Fremdplatzierung ist. Die AFAB wird in der Regel befristet auf maximal ein Jahr erbracht. Die Leistung kann nur in begründeten Fällen verlängert werden. Ausserdem ist die AFAB nur über das Betreuungsgesetz finanzierbar, wenn es sich um eine intensive Form (d.h. die Kosten übersteigen über die Dauer der Betreuung das monatliche mittel von 1‘110.-) handelt und eine Anordnung oder Kostengutsprache vorliegt. Die Kostengutsprache setzt dabei eine Abklärung einer Fachstelle voraus.
• Grundlade für die Abgeltung der AFAB zulasten der Restkosten bilden die Pauschale pro Stunde, die im Jahresvertrag zwischen dem Kanton und der Stiftung Kinderheim Brugg vereinbart wurden. Die fallbezogene Arbeit sowie die Fahrzeiten sind Teil der Pauschale. Die Kosten für das AFAB werden vom Kanton, der Gemeinde und den Eltern getragen. Die Gemeinde- und Elternbeiträge sind im Betreuungsgesetz festgelegt.
• Familynetwork bietet auch Sozialpädagogische Familienbegleitungen und Besuchsrechtbegleitungen an, die nicht über das Betreuungsgesetz finanziert werden.