Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Platzierung

Für Platzierungsanfragen ist die Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg zuständig. Anfragende können sich per Mail oder telefonisch bei der Kontaktstelle melden. Durch eine erste Situationserfassung wird der Bedarf geklärt. Die Platzierung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien bedingt eine sehr sorgfältige Passungsabklärung in mehreren Schritten. Die Passungsabklärung wird immer im 4-Augenprinzip mit der Bereichsleitung vorgenommen. Wird eine passende Pflegefamilie gefunden, so kann ein Kennenlerngespräch vereinbart werden. Dabei geht es um das gegenseitige Kennenlernen der Pflegefamilie und des zu platzierenden Kindes sowie seines Herkunftssystems. Ausserdem wird der Auftrag geklärt und festgehalten sowie weitere Schritte vereinbart. Nach dem Kennenlernen erfolgt der Aufnahmeentscheid gemäss Rückmeldungen der Pflegefamilie und der Anfragenden. Die Kontaktstelle leitet danach die weiteren administrativen Schritte ein (Eintrittsformular, spezifische Pflegeplatzbewilligung, Pflegevertrag, Einholen der Kostengutsprache usw.).

 

Aufnahmekriterien

• Kinder mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Aargau können über den Leistungsvertrag mit dem Kanton Aargau platziert werden. Familynetwork verfügt über ein Kontingent von Plätzen, welches im Jahresvertrag definiert wird. Die monatlichen Gesamtkosten pro Angebot sind in der jährlichen Leistungsübersicht mit dem Kanton festgelegt.
• Platzierungsbeschluss KESB (ZGB Art 310) oder Zuweisungsbeschluss der Gemeinde vorhanden. Bei einer freiwilligen Platzierung ist zwingend ein Fachbericht der Beistandsperson oder einer entsprechenden Fachstelle erforderlich.

 

Einschränkungen hinsichtlich Aufnahmen

• Pflegekinder brauchen eine Tagesstruktur ausser Haus, ausgenommen Vorschulkinder und Timeout-Situationen.
• Physisch, psychisch und kognitiv beeinträchtigte Kinder können nur platziert werden, wenn entsprechend ausgebildete Pflegefamilien zur Verfügung stehen.